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Welche Rechtsform wählen?

24 Feb

Autor: admin - Kategorie: Rechtsform

Welche Rechtsform die bestmögliche für Ihr gerade neu gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Sinn Sie damit verfolgen möchten und ob Sie sich allein oder zusammen mit weiteren Partnern selbstständig machen möchten. Zentrale Rechtsform der Unternehmensgründung ist die Einzelunternehmung. So haben Sie als Unternehmensgründer die geringsten Belastungen, was die Buchführung und andere Formalitäten angeht. Allerdings sind Sie in diesem Fall auch alleiniger Vollhafter Ihres Unternehmens. Das heisst, dass Sie im Notfall sowohl mit dem Kapital Ihrer Firma, als auch mit Ihrem eigenen Vermögen haften müssen. Ähnlich verhält es sich bei einer weiteren Rechtsform, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Sie gilt als gegründet, wenn sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Nutzen zusammenschließen. Auch hier haften die Inhaber völlig, allerdings wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt. Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen kein so gewaltiges Risiko eingehen, so sollten Sie eine Rechtsform wählen, in der die Gesellschafter eine beschränkte Haftung haben. Das meint im Klartext eine Rechtsform, bei der die Inhaber lediglich mit ihrer Firmeneinlage haften. Das eigenen Vermögen bleibt unberührt. Eine solche Rechtsform ist zum Beispiel die GmbH. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung einrichten zu können, braucht es aber eine Mindesteinlage von 25.000 €. Im Übrigen muss ein Gesellschaftervertrag verfasst werden, in dem festgehalten wird, welcher der Gesellschafter die Geschäftsführung trägt. Bei dieser Rechtsform vertritt grundsätzlich nur eine Person die Gesellschaft nach außen. Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform der KG die beste für Ihr Unternehmensprojekt. Um eine Kommanditgesellschaft zu einrichten, braucht man wenigstens zwei Personen. Zudem muss zumindest ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist gerade dann die passende Wahl, wenn Sie so genannte stille Gesellschafter mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar durchaus Kapital in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern nur an Gewinn und Verlust.

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